Qualitätsmanagement Limousinenservice | Sicherheitsdienst
Alle von Limousinenservice 24 eingesetzten Fahrzeuge mit Chauffeur sind gemäß § 49 PbefG von der jeweils zuständigen Behörde konzessioniert.
- IHK geprüfter Betrieb für Chauffeur- und Limousinenservice
- Genehmigung durch das Landratsamt München, Sachgebiet 6.3 - Verkehrsrecht
- Konzession nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für Verkehr mit Mietwagen nach § 49 PBefG.
- IHK geprüfter Betrieb für unbewaffnete und bewaffnete Sicherheitsleistungen
- Genehmigung durch das Landratsamt München, Referat für öffentliche Sicherheit & Ordnung
- Konzession nach Gewerbeordnung (GewO) für Sicherheitsdienstleistungen nach § 34a GewO
Desweiteren besteht für alle eingesetzten Mietwagen zur gewerblichen Personenbeförderung eine umfangreiche Versicherung mit einer Deckungssumme von pauschal 100 Mio Euro. Für Personenschäden 8 Mio Euro je geschädigte Person, sowie eine zusätzliche Insassenunfallversicherung mit bis zu 50.000 Euro nach dem Pauschalsystem.
Anforderungsprofil Mitarbeiter & Inhousequalifizierungen
- Personenbeförderungsschein für Mietwagen (Chauffeure)
- Unterrichtung nach § 34a Bewachungsordnung (Sicherheitsmitarbeiter)
- Polizeiliches Führungszeugnis (alle Mitarbeiter)
- Erste-Hilfe-Kurs (alle Mitarbeiter)
- Amtsärztliches Gutachten (alle Mitarbeiter)
- jährliche Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Chauffeure)
- mindestens eine Fremdsprache (bevorzugt Englisch)
- mindestens zwei Jahre Berufserfahrung (alle Mitarbeiter)
- Etikette und Sicherheit im VIP-Limousinenservice (Chauffeure)
- einheitliche Businesskleidung (Chauffeure)
- Fahrsicherheitstraining (alle Mitarbeiter)

